Kurzinformation für Kunden

Begrenzte Verwendbarkeit von Kältemitteln mit einem GWP-Wert ab 2500

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ist die Verwendung fluorierter Treibhausgase, zu denen viele Kältemittel gehören, seit einigen Jahren gesetzlich geregelt. Grund dafür ist der hohe Beitrag dieser Stoffe zur Erderwärmung, falls das Kältemittel aus der Anlage austritt.

Die gesetzliche Regelung sieht eine stufenweise Verringerung von fluorierten Treibhausgasen vor. Im nächsten Schritt dürfen ab 1. Januar 2020 Kältemittel mit einem GWP-Wert[1] ab 2500 nicht mehr für den Bau von neuen, ortsfesten Kälteanlagen eingesetzt werden. Gleichzeitig wird auch das Nachfüllen dieser Kältemittel als Frischware verboten, sofern ortsfeste Kälteanlagen mit einer Füllmenge von mindestens 40 t CO2-Äquivalent betroffen sind.

Diese Regelung betrifft insbesondere folgende Kältemittel:

Kältemittelbezeichnung Zusammensetzung         (Massen-%) GWP100
R23 CHF3 14800
R404A R 125/143a/134a (44/52/4) 3920
R407B R32/125/134a (10/70/20) 2800
R422A R125/134a/600a (85/12/3) 3140
R422D R125/134a/600a (65/31,5/3,5) 2730
R507 R125/143a (50/50) 3990
R508A R23/R116 (39/61) 13200
R508B R23/R116 (46/54) 13400

Wenn Ihre Kälteanlage von diesem Verbot betroffen ist, besteht noch kein Grund zur Panik. So lange die Anlage störungsfrei läuft, darf sie uneingeschränkt weiterbetrieben werden. Für den Fall, dass Kältemittel nachgefüllt werden müsste, besteht noch die Möglichkeit, wiederverwertetes Kältemittel (aufgearbeitet oder recycelt) einzusetzen. Inwieweit dieses uneingeschränkt verfügbar ist, können wir heute allerdings nicht vorhersagen. Ein anderer Weg wäre, die Anlage nach einer Umstellung auf ein anderes Kältemittel (mit einem GWP-Wert unter 2.500) weiterhin zu betreiben.

Ein generelles Verwendungsverbot von Kältemitteln mit einem GWP-Wert ab 2.500 in ortsfesten Kälteanlagen mit einer Füllmenge ab 40 t CO2-Äquivalent tritt dann ab 1. Januar  2030 in Kraft. Dann sind voraussichtlich keine Eingriffe in den Kältemittelkreislauf mehr möglich und im Servicefall müsste die Anlage auf ein anderes Kältemittel umgestellt werden.

Ihr Fachbetrieb für Kälte-Klima-Technik berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.


[1] Das Treibhauspotenzial (GWP) ist eine Maßzahl für den relativen Beitrag eines Stoffes zum Treibhauseffekt im Vergleich zu CO2